Um den Ausbau der regenerativen Energien und der Windkraft in Bayern aktiv voranzubringen, werden drei Windkraftanlagen im Riedholz an der Gemeindegrenze zwischen Haimhausen und Röhrmoos (nördlich von München) gebaut. Am 03.07.2024 wurde vom Landratsamt Dachau dazu die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb der Windkraftanlagen vom Typ Vestas V172 mit einer Nennleistung von 7,2 MW pro Anlage erteilt. An der Ausschreibung nach EEG (garantierte Vergütung für die erzeugte kWh für die Dauer von ca. 20 Jahren) wurde am 01.08.2024 teilgenommen. Am 17.09.2024 erhielt das Projekt den Zuschlag für die garantierte Einspeisevergütung von der Bundesnetzagentur. Mit dem Baubeginn wird im Jahr 2025 gerechnet und die Inbetriebnahme ist im Jahr 2026 geplant.
Projektseite Windkraft Haimhausen
Projektentwickler
neoVIS-s.e. GmbH
Seit über zehn Jahren beschäftigen sich die Geschäftsführer der neoVIS-s.e. GmbH, Stephan Schinko und Markus Oßner, mit der Projektplanung, Realisierung und Betriebsführung von erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen.
www.neovis-energie.de
"Gemeinsam mit allen Beteiligten soll mit dem Bau der Windkraftanlagen erneut Ökologie und Ökonomie optimal miteinander verbunden werden. Über das Modell einer Bürgerbeteiligung erhalten möglichst viele Menschen die Gelegenheit, von der Wertschöpfung in der Region finanziell zu profitieren. So wird die Energiewende vor Ort zu einem gemeinsamen Projekt."
Stephan Schinko und Markus Oßner
Vitus HinterseherPlanung und Bauleitung, Sprecher der Windkraft Haimhausen GmbH & Co KG
Windkraftanlagen
Die Anlagen vom Typ Vestas V172 mit einer Nennleistung von 7,2 MW pro Anlage gehören zu den modernsten Binnenwindenergieanlagen am Markt und steigern die jährliche Energieproduktion bei schwachem Wind durch eine Verbesserung des Antriebsstrangs- und der Energieumwandlungssysteme. Somit sind die Anlagen auf die vorhandenen Windbedingungen am Standort optimal ausgelegt und zählen gleichzeitig zu den leisesten Anlagen ihrer Klasse. Ab dem Jahr 2026 soll pro Windkraftanlage jährlich durchschnittlich rund 13 Mio. kWh umweltfreundlicher Strom produziert werden - genug, um rechnerisch rund 10.000 Vier-Personen Haushalte im Jahr zu versorgen.
Dank einer bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung werden rote Signallichter an Turm und Maschinenhaus nur dann blinken, wenn sich ein Flugobjekt nähert. Aufgrund der modernen Rotorblattaerodynamik werden die strengen Schallgrenzwerte für alle umliegenden Orte problemlos eingehalten. Sollte es durch den Sonnenstand zeitweise zu einem Schattenwurf der Rotorblätter auf benachbarte Wohnbebauung kommen, der die gesetzlichen Grenzwerte (30 min. pro Tag an max. 30 Tagen im Jahr) überschreitet, schaltet sich die jeweilige Anlage automatisch ab, ohne dass es dabei zu nennenswerten Ertragsverlusten kommt.
Windmessung
Windkraftanlagen in Süddeutschland sind für die regionalen Windverhältnisse mit großen Rotorflächen und hoher Nabenhöhe optimiert, um möglichst viel Energie aus dem vorhandenen Wind zu gewinnen. Daher beginnen sie schon bei wenig Wind Strom zu erzeugen und erreichen relativ bald ihre Nennleistung. Die Anlagen beginnen mit der Stromproduktion bei rund 3 m/s Windgeschwindigkeit. Die volle Leistung wird bei Windgeschwindigkeiten von ca. 13m/s erreicht. Laut Gutachten wird am Standort eine durchschnittliche Windgeschwindigkeit von rd. 5,9 m/s angenommen. Die Gutachten wurden auf Basis der aktuellen Technischen Richtlinie der Fördergesellschaft Windenergie (TR 6 „Bestimmung von Windpotenzial und Energieerträgen“ Revision 12) erstellt und die dazu benötigten Winddaten wurden von bereits errichteten Anlagen im Umkreis verwendet. Aufgrund der Daten aus drei unabhängigen Windgutachten werden für die drei Windenergieanlagen ca. 39,7 Mio. kWh Stromertrag (inklusive Sicherheitsabschläge) im Jahr erwartet.
Rückbau und Recycling
Windenergieanlagen werden nur genehmigt, wenn bereits vor dem Bau nachgewiesen wird, dass die Gelder für den kompletten Rückbau, inklusive Fundament, vorhanden und hinterlegt sind. Dies wird über eine Bürgschaft abgesichert. So kann sichergestellt werden, dass die Windenergieanlagen nach Ende der Betriebszeit rückstandslos rückgebaut werden können.
Mittlerweile sind zwischen 80 und 90 Prozent der Gesamtmasse einer Windkraftanlage in etablierten Recyclingkreisläufen verwertbar. Die für Fundament, Turm und die technische Ausstattung verwendeten Materialien (Beton und Metalle) können vollständig recycelt und für andere Zwecke wiederverwendet werden, z.B. im Straßenbau. Verbundwerkstoffe wie glasfaserverstärkte Kunstharze können energetisch und stofflich verwertet werden. Mit Bestandteilen aus Stahl und anderen Metallen werden sogar Primärrohstoffe eingespart und es wird weniger Energie für die Aufbereitung als die Neuherstellung verwendet.
Das Projekt trägt sich durch die für 20 Jahre garantierte Vergütung aus dem Erneuerbaren Energie Gesetz (EEG). Aufgrund der Zuschläge vom 17.09.2024 wird mit einer festen Vergütung von 7,32 Cent pro kWh und einem Korrekturfaktor von 1,55 gerechnet. Der Förderzeitraum verlängert sich um Zeiten, in denen aufgrund von negativen Strompreisen an der Börse (Stromerzeugung > Strombedarf) in mindestens vier aufeinanderfolgenden Stunden keine Förderung ausbezahlt wird. So kann nach Ende der 20-jährigen Förderung die Stromeinspeisung mit Förderung nachgeholt werden. Zusätzlich können über eine Direktvermarktung des verkauften Stroms Mehreinnahmen erzielt werden. Derzeit geht man von einer gesamten Betriebsdauer von ca. 25 Jahren aus.
Finanzielle Beteiligung der Gemeinden
Die Standortgemeinden im Umkreis von 2,5 km der jeweiligen Anlage werden an den Stromerlösen mit 0,2 Cent pro erzeugter kWh beteiligt. So sollen Erlöse pro Windkraftanlage von durchschnittlich rund 26 Tausend Euro jährlich innerhalb der anliegenden Gemeinden frei verwendet werden können. Natürlich erhalten die Standortgemeinden 90 % der Gewerbesteuer. Zudem werden sich Gemeinden mit Eigenkapital an der Betreibergesellschaft beteiligen. Somit schultern Betreiber, Gemeinden und investierte Anlegerinnen und Anleger das Risiko gemeinsam und das Miteinander und gemeinsame Interesse stärkt das Vorhaben insgesamt.
Umfangreiche naturschutzfachliche Gutachten wurden in den Jahren der Planung erstellt und zusammen mit den zuständigen Naturschutzbehörden wurde ein Maßnahmenplan erarbeitet.
Für jede Anlage werden in der Betriebsphase ca. 0,3 bis 0,5 ha befestigte Fläche in Form von Wegen und vorzuhaltenden Kranflächen benötigt. Große Teile der benötigten Baustellenzone werden nach Inbetriebnahme zurückgebaut und wieder aufgeforstet. Für dauerhaft gerodete Areale findet an anderer Stelle eine Ersatzaufforstung statt.
Zusätzliche Eingriffe außerhalb des Waldgebiets, wie beispielsweise Kurvenausbauten oder Verbreiterung der Zuwegung, werden durch Ausgleichsmaßnahmen kompensiert. Eine Umsetzung ist im Gemeindegebiet zur Aufwertung des Natur- und Landschaftsbildes an verschiedenen Stellen geplant.
Während der Planungsphase beobachteten und kartierten unabhängige Naturgutachter Flora und Fauna im Planungsgebiet. Die Untersuchungen beziehen sich insbesondere auf mögliche Brutstätten oder Jagdreviere schützenswerter Vögel. Auf Basis der Ergebnisse entwickelten die Gutachter in Absprache mit der Naturschutzbehörde entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Tiere. Zum Schutz der Fledermäuse wird eine Abschaltautomatik eingebaut werden.
Pro Windkraftanlage werden vom Projektierer Ersatzgeldzahlungen für den Eingriff ins Landschaftsbild an den bayerischen Naturschutzfonds geleistet werden. Das Geld kann vor Ort für Naturschutz- und Landschaftspflegemaßnahmen verwendet werden. Über die Verwendung entscheidet das örtlich zuständige Landratsamt (untere Naturschutzbehörde).
- Vorbereitende Baumaßnahmen sollen im Winter 2024/25 starten
- Baubeginn der Zuwegung am Standort ist im 2. Halbjahr 2025 geplant
- Geplante Lieferung der Großkomponenten der Windkraftanlagen ist im 2. Quartal 2026
- Geplante Inbetriebnahme des Windparks ist im 4. Quartal 2026