In den Gemeinden Fahrenzhausen und Kranzberg werden zwei Windkraftanlagen vom Typ Enercon E-175 EP5 E2 mit einer Nennleistung von jeweils 7 MW errichtet. Diese neueste Generation von Windkraftanlage wurde für Standorte mit niedrigen bis mittleren Windgeschwindigkeiten entwickelt. Im Dezember 2024 und April 2025 wurden die Genehmigungen zur Errichtung und zum Betrieb der beiden Windkraftanlagen erteilt. Bei den kurz darauf folgenden Ausschreibungen der Bundesnetzagentur erhielten die beiden Standorte die Zuschläge für die Stromvergütung nach EEG für 20 Jahre. Ab Ende 2027 werden beide Windkraftanlagen jährlich rund 7.000 Haushalte mit umweltfreundlich erzeugtem Strom versorgen.
Projektseite Windkraft Ampertal
Projektentwickler
neoVIS-s.e. GmbH
Seit über zehn Jahren beschäftigen sich die Geschäftsführer der neoVIS-s.e. GmbH, Stephan Schinko und Markus Oßner, mit der Projektplanung, Realisierung und Betriebsführung von erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen.
www.neovis-energie.de
"Gemeinsam mit allen Beteiligten soll mit dem Bau der Windkraftanlagen erneut Ökologie und Ökonomie optimal miteinander verbunden werden. Über das Modell einer Bürgerbeteiligung erhalten möglichst viele Menschen die Gelegenheit, von der Wertschöpfung in der Region finanziell zu profitieren. So wird die Energiewende vor Ort zu einem gemeinsamen Projekt."
Stephan Schinko und Markus Oßner
Vitus HinterseherPlanung und Bauleitung, Sprecher der Windkraft Haimhausen GmbH & Co KG
Windkraftanlagen
Die neuesten Anlagen vom Typ Enercon E-175 EP5 E2 mit einer Nennleistung von 7 MW pro Anlage gehören zu den modernsten Binnenwindenergieanlagen am Markt. Mit einer Nabenhöhe von 174,5 Metern und 175 Metern Rotordurchmesser, innovativer Generatortechnologie und leistungsstarker Steuerungstechnik setzt sie an schwachen und mittleren Windstandorten neue Maßstäbe in Sachen Effizienz. Die Gesamthöhe einer Anlage beträgt 262 Meter und die Lebensdauer ist auf 25 Jahre ausgelegt. Ab dem Jahr 2027 soll pro Windenergieanlage jährlich durchschnittlich rund 14 Mio. kWh umweltfreundlicher Strom produziert werden - genug, um rechnerisch rund 10.500 Vier-Personen Haushalte im Jahr zu versorgen.
Es ist vorgesehen, die Windenergieanlage Kammerberg II mit einer bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung auszustatten. Diese moderne Form der Kennzeichnung hat den Vorteil, dass die rot blinkenden Signallichter der Anlagen nur dann ausgelöst werden, wenn sich ein Flugobjekt nähert. Für die Windenergieanlage Kranzberg ist diese bedarfsgerechte Nachtkenntzeichnung laut Luftfahrtbehörde auf Grund der Nähe zum Flughafen München nicht zulässig.
Aufgrund der modernen Rotorblattaerodynamik werden die strengen Schallgrenzwerte für alle umliegenden Orte problemlos eingehalten. Die geplanten Anlagen haben im Vergleich zum benachbarten Windrad Kammerberg mehr als die doppelte Leistung und einen 1,5-fachen größeren Rotordurchmesser, jedoch trotzdem ähnliche Schallleistungspegel. Dank modernster Technik und einer Weiterentwicklung der Rotorblattaerodynamik werden die strengen Schallgrenzwerte für sämtliche umliegenden Orte problemlos eingehalten.
Die heutige, moderne Generation von Windenergieanlagen verfügt standardmäßig über ein Schattenabschaltmodul. Sollte es durch den Sonnenstand zeitweise zu einem Schattenwurf der Rotorblätter auf benachbarte Wohnbebauung kommen, der die gesetzlichen Grenzwerte (30 min./Tag an max. 30 Tagen im Jahr) überschreitet, schaltet sich die Anlage automatisch ab, ohne dass es zu nennenswerten Ertragsverlusten kommt.
Windenergieanlagen in Süddeutschland sind für die regionalen Windverhältnisse mit großen Rotorflächen und hoher Nabenhöhe optimiert, um möglichst viel Energie aus dem vorhandenen Wind zu gewinnen. Daher beginnen sie bei wenig Wind schon Strom zu erzeugen und erreichen relativ bald ihre Nennleistung. Die beiden Anlagen des Windpark Ampertal beginnen mit der Stromproduktion bei rund 2,5 m/s Windgeschwindigkeit. Aufgrund der Daten aus unabhängigen Windgutachten werden für die zwei Windenergieanlagen ca. 28 Mio. kWh Stromertrag (inklusive Sicherheitsabschläge) im Jahr erwartet.
Rückbau und Recycling
Windenergieanlagen werden nur genehmigt, wenn bereits vor dem Bau nachgewiesen wird, dass die Gelder für den kompletten Rückbau, inklusive Fundament, vorhanden und hinterlegt sind. Dies wird über eine Bürgschaft abgesichert. So kann sichergestellt werden, dass die Windenergieanlagen nach Ende der Betriebszeit rückstandslos rückgebaut werden können.
Mittlerweile sind zwischen 80 und 90 Prozent der Gesamtmasse einer Windenergieanlage in etablierten Recyclingkreisläufen verwertbar. Die für Fundament, Turm und die technische Ausstattung verwendeten Materialien (Beton und Metalle) können vollständig recycelt und für andere Zwecke wiederverwendet werden, z.B. im Straßenbau. Verbundwerkstoffe wie glasfaserverstärkte Kunstharze können energetisch und stofflich verwertet werden. Mit Bestandteilen aus Stahl und anderen Metallen werden sogar Primärrohstoffe eingespart und es wird weniger Energie für die Aufbereitung als die Neuherstellung verwendet.
Das Projekt trägt sich durch die für 20 Jahre garantierte Vergütung aus dem Erneuerbaren Energie Gesetz (EEG). Aufgrund der Zuschläge im Jahr 2025 wird mit einer festen Vergütung von 7,07 Cent pro kWh bei der Anlage Kammerberg II und 6,79 Cent pro kWh bei der Anlage Kranzberg und einem Korrekturfaktor von jeweils 1,47 gerechnet. Der Förderzeitraum verlängert sich um Zeiten, in denen aufgrund von negativen Strompreisen an der Börse keine Förderung ausbezahlt wird. So kann nach Ende der 20-jährigen Förderung die Stromeinspeisung mit Förderung nachgeholt werden. Zusätzlich können über eine Direktvermarktung des verkauften Stroms Mehreinnahmen erzielt werden. Derzeit geht man von einer gesamten Betriebsdauer von ca. 25 Jahren aus.
Finanzielle Vorteile für die Gemeinden
Voraussetzung für die Entwicklung der Windkraft-Anlagen Kammerberg II und Kranzberg war die hohe Zustimmung zu den beiden Vorhaben in den Gemeinderatsgremien der Standortgemeinden Fahrenzhausen und Kranzberg. Die Standortgemeinden Fahrenzhausen, Kranzberg, Petershausen, Hohenkammer und Allershausen werden an den Stromerlösen mit 0,2 Cent pro anrechenbarer kWh beteiligt.
Die Errichtung von Windenergieanlagen stellt, wie bei allen baulichen Anlagen, einen Eingriff in unsere Umwelt dar, aber Windenergieanlagen haben einen hohen ökologischen Nutzen. So vermeidet ein Windrad ca. 1.000-mal mehr CO2 pro Jahr als der Wald auf derselben Fläche pro Jahr speichern kann. Damit potenzielle Beeinträchtigungen möglichst gering ausfallen, sind verschiedene Aspekte im Bereich Standortwahl, Imissionsschutz, Schattenwurf, Flora und Fauna zu berücksichtigen.
Für jede Windenergieanlage werden in der Betriebsphase 0,3 bis 0,5 ha befestigte Fläche in Form von Wegen und vorzuhaltenden Kranflächen benötigt. Große Teile der benötigten Baustellenzone werden nach Inbetriebnahme zurückgebaut und an Waldstandorten wieder aufgeforstet. Für dauerhaft gerodete Areale findet an anderer Stelle eine Ersatzaufforstung statt. Zusätzliche Eingriffe, wie beispielsweise Kurvenausbauten oder Verbreiterung der Zuwegung, werden durch Ausgleichsmaßnahmen kompensiert. Eine Umsetzung zur Aufwertung des Natur- und Freizeitraums ist jeweils unweit der beiden Standorte vorgesehen.
Die Vorgaben des Artenschutzrechtes müssen bei allen Windenergievorhaben umfassend berücksichtigt werden. Von Juli 2024 bis September 2025 kartierten unabhängige Naturgutachter in unserem Auftrag Flora und Fauna im Planungsgebiet. Die Untersuchung bezog sich insbesondere auf mögliche Brutstätten oder Jagdreviere schützenswerter Vögel.
Bei den Untersuchungen wurden keine Brutvorkommen kollisionsgefährdeter Vogelarten im Gefahrenbereich festgestellt. Bei erhöhter Aktivität von Fledermäusen werden die Anlagen zu definierten Uhrzeiten nicht betrieben.
Waldflächen, die temporär zur Montage der Anlagen benötigt werden, werden wieder aufgeforstet. Für dauerhaft beanspruchte Flächen wird eine flächengleiche regionale Ersatzaufforstung durchgeführt. Es findet dabei ein Waldumbau von Fichten-Monokultur zu einem klimafreundlichen Laubmischwald statt.
- Während der Standort in Kammerberg bereits aus einer ausgewiesenen Konzentrationszone für Windenergie aus dem Jahr 2014 stammte, musste in Kranzberg der Flächennutzungsplan für das Projekt angepasst werden.
- Im Mai 2024 wurde der Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans mit großer Mehrheit gefasst und der Weg für den Bau der Windenergieanlage frei gemacht.
- Ab Sommer 2024 fand die artenschutzrechtliche Prüfung statt. Unabhängige Gutachter untersuchten dabei den Wirkbereich der geplanten Anlagen auf Vogelvorkommen und geschützte Arten. Parallel starteten wir die notwendigen Anfragen bezüglich Flugverkehr, Radaranlagen etc.
- Im Herbst 2024 wurde im Landratsamt Freising der Plan zur Genehmigung eingereicht. Im Dezember 2024 und April 2025 wurden die Genehmigungen zur Errichtung und zum Betrieb der beiden Windenergieanlagen Kammerberg II und Kranzberg erteilt.
- Bei den kurz darauf folgenden Ausschreibungen der Bundesnetzagentur erhielten die beiden Standorte die Zuschläge für die Stromvergütung nach EEG für die nächsten 20 Jahre.
- Bürgerinnen und Bürger haben ab Anfang 2026 die Möglichkeit, in Form eines Nachrangdarlehens in das Projekt zu investieren und somit die Energiewende aktiv voranzutreiben.
- Die Vorbereitungen für die Baustelle starten bereits im Winter 2025/2026. Baubeginn ist nach aktueller Planung im Sommer 2026. Eine Inbetriebnahme ist im Herbst 2027 vorgesehen.